Abschlagsrechnung
Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen während eines laufenden Auftrags. Nach BGB § 632a hat der Unternehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen.
Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen während eines laufenden Auftrags. Nach BGB § 632a hat der Unternehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen.