Zum Inhalt springen

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung von Gebäudekosten über die Nutzungsdauer. Altbauten (vor 1925): 2,5% über 40 Jahre. Neubauten: 2% über 50 Jahre. Seit 2023 für neue Wohngebäude: 3% über 33 Jahre.