HeizkostenV (Heizkostenverordnung)
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Pflicht: 50-70% nach Verbrauch, 30-50% nach Fläche.
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Pflicht: 50-70% nach Verbrauch, 30-50% nach Fläche.