Schlussrechnung
Endgültige Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach Abschluss der Baumaßnahme. Bei VOB-Verträgen: Frist 12 Werktage nach Fertigstellung (§ 14 Abs. 3 VOB/B).
Endgültige Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach Abschluss der Baumaßnahme. Bei VOB-Verträgen: Frist 12 Werktage nach Fertigstellung (§ 14 Abs. 3 VOB/B).