Gewährleistungs-Rechner
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BGB vs. VOB — der Unterschied
BGB § 634a: Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Gilt automatisch, wenn kein VOB/B-Vertrag vereinbart wurde.
VOB/B § 13 Abs. 4: Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme. Gilt nur, wenn die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
Ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Artikel Gewährleistung BGB vs. VOB.
Quellen
- § 634a BGB — Verjährung der Mängelansprüche
- VOB/B § 13 Abs. 4 — Mängelansprüche (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)